Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt vierteljährlich jeweils zum 1. Februar, 2. Mai, 1. August und 1. November jeden Jahres. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschieb sich die SEPA Lastschrift auf den darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
8,00 € / Monat | Kinder, Jugendliche, Studenten(1) und Senioren ab 65 |
8,00 € / Monat | Personen mit mindest. 50% Behinderung(2) |
11,00 € / Monat | Erwachsene |
19,00 € / Monat | Ehepaar oder 1 Elternteil mit Kind |
22,00 € / Monat | Familien(3) |
(1) Studenten ab 20 Jahren müssen deren Studentenausweis jährlich vorweisen. Sonst werden sie automatisch als
Erwachsene geführt.
(2) Personen mit mindest. 50% Behinderung müssen deren Behindertenausweis einmal vorweisen.
(3) Der Familienbeitrag gilt für Familien wenn:
- mindestens 3 Geschwister unter 20 Jahren,
- oder ein Elternteil und mindestens 2 Geschwister unter 20 Jahren,
- oder zwei Elternteile und mindestens 1 Kind unter 20 Jahren
Mitglieder im SCV sind.
Bis 20 Jahren wird ein Kind automatisch als Student anerkannt. Der Familienbeitrag für die restlichen Mitglieder
wird ggf. angepasst (zu Gunsten der Familie).
SCV-Mitgliedsantrag in PDF-Form.