Geschäftsordnung der Abteilungsleitung

1. ALLGEMEINES

Die Satzung und Geschäftsordnung des SC Vöhringen 1893 e. V. ist für die Mitglieder der Abteilung Leichtathletik verbindlich. Die Geschäftsordnung definiert die Aufgaben und Modalitäten innerhalb der Leichtathletik Abteilung des SC Vöhringen, die nicht Bestandteil der Satzung und der Geschäftsordnung des SC Vöhringen sind. Diese Geschäftsordnung kann jederzeit mit 2/3 Mehrheit der Abteilungsleitung ergänzt oder geändert werden. Dabei hat jede Person nur eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Abteilungsleiters.


2. ABTEILUNGSLEITUNG

Die Abteilungsleitung besteht aus allen bei der Jahreshauptversammlung gewählten Personen (siehe Punkt 4).


3. ABTEILUNGSFÜHRUNG

Die Abteilungsführung besteht aus dem 1. und den 2. Abteilungsleitern.


4. MITGLIEDER DER ABTEILUNGSLEITUNG

a) 1. Abteilungsleiter
b) 2. Abteilungsleiter Sportbetrieb
c) 2. Abteilungsleiter Wettkampfwesen
d) Kassenwart
e) Schrift- und Protokollführer
f) Öffentlichkeitsbeauftragter
g) Jugendwart
h) Material- und Gerätewart


5. AUSSCHUSS

Der Ausschuss besteht aus 3 Personen. 2 Personen werden durch die Abteilungsleitung gewählt. Die 3. Person wird durch die Schüler und Jugendlichen als Schüler- und Jugendvertreter gewählt. Die Ausschussvertreter haben innerhalb der Abteilungsleitung eine beratende Funktion.


6. AUFGABENVERTEILUNG

a) 1. Abteilungsleiter

Der 1. Abteilungsleiter steht der Leichtathletikabteilung vor und vertritt deren Interessen ge­gen­über dem Hauptverein und in der Öffent­lichkeit. Er beruft die Versammlungen und Ausschusssitzungen ein, leitet sie und ist für die Durchführung der Beschlüsse verantwortlich. Der Abteilungsleiter zeichnet für die Leichtathletikabteilung. Bei der Abteilungsversammlung gibt er den Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht. Eilbedürftige Entscheidungen kann der Abteilungsleiter allein treffen, die den Finanzrahmen nicht sprengen. Sofern Gelegen­heit dazu besteht, soll die Abteilungsleitung hinzuge­zogen werden.

 

b) 2. Abteilungsleiter Sportbetrieb
Der 2. Abteilungsleiter Sportbetrieb vertritt sämtliche sportlichen Interessen der Abteilung. Dazu gehört die Koordination des Trainings- und Wettkampfbetriebes mit allen Übungsleitern sowie die Talentsuche und Talentförderung. Er nimmt im Falle der Verhinderung des 1. Abteilungsleiters dessen Funktion wahr. Außerdem können ihm durch die Vorstandschaft andere Aufgaben übertragen werden.

c) 2. Abteilungsleiter Wettkampfwesen
Der 2. Abteilungsleiter Wettkampfwesen koordiniert die Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen auf dem Gelände des SC Vöhringen. Er wird dabei von den anderen Mitgliedern der Abteilungsleitung und den Übungsleitern unterstützt. Er nimmt im Falle der Verhinderung des 1. Abteilungsleiters dessen Funktion wahr.
Außerdem können ihm durch die Vorstandschaft andere Aufgaben übertragen werden.


d) Kassenwart

Der Kassenwart überwacht, regelt und ordnet das gesamte Finanz­wesen der Abtei­lung in Abstimmung mit dem Hauptverein und der Abteilungsleitung. Im Rahmen der Abteilungsversammlung gibt er den Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht. Die Abteilungsführung kann jederzeit Zwischenberichte verlangen. Die 2 Kassenprüfer werden von der Abteilungsleitung berufen.

 

e) Schrift -und Protokollführer

Der Schriftführer erledigt alle anfallenden schriftlichen Arbeiten der Abteilung. Er ist ver­pflichtet, über jede Sitzung der Abteilungsleitung, falls angebracht auch von Veranstaltungen, ein Protokoll zu führen, das vom Abteilungsleiter gegengezeichnet werden muss.

 

d) Öffentlichkeitsbeauftragter
Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Leichtathletikabteilung verantwortlich. Dazu gehört die Berichterstattung über den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Abteilung während des Jahres. Außerdem hat er sich um geeignete Veröffentlichungen zu bemühen, die das Ansehen der Abteilung in der Öffentlichkeit fördern. Er wird dabei von der Abeilungsleitung und den Übungsleitern unterstützt.

 

g) Jugendwart

Der Jugendwart ist für die Belange der Kinder und Jugendlichen zuständig. Er ist Ansprechpartner für Eltern, Athleten und hat verbindende Funktion zur Abteilungsleitung und Übungsleitern.

 

h) Material- und Gerätewart

Der Material- und Gerätewart ist zuständig für die Beschaffung, Instandhaltung der Geräte und Wettkampfstätten in Absprache mit der Abteilungsleitung.

 

7. DIE ABTEILUNGSVERSAMMLUNG

Die Abteilungsversammlung der Abteilung Leichathletik mit Entlastung und Neuwahlen findet alle 2 Jahre statt. Die Einberufung dieser Versammlung erfolgt durch den Abteilungs­leiter unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagessordnung, spätestens eine Woche vor Versamm­lungstermin. Ferner ist jährlich eine Abteilungsversammlung abzuhalten.

 

8. WAHLEN

Die Wahlen des Abteilungsvorstandes erfolgen in der Regel per Akklamation. Auf Antrag von mehr als 25 % der anwesenden, stimmberech­tigten Mitglieder muss die Wahl schrift­lich er­folgen. Bei mehreren Bewerbern wird grundsätzlich schriftlich gewählt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leichtathletikabteilung ab dem 14. Lebensjahr.

 

9. VERTRETUNG IM HAUPTAUSSCHUSS SCV

- Der 1. Abteilungsleiter

- Der 2. Abteilungsleiter

- Der Kassenwart

 

10. FINANZEN

Anschaffungen jeglicher Art müssen von der Abteilungsleitung genehmigt werden.

Fahrkosten werden mit 0,25 EUR pro km abgerechnet. Dabei ist darauf zu achten, dass

a) Fahrgemeinschaften gebildet werden

b) wenn möglich – SCV-Busse genutzt werden.

Der Übungsleiter koordiniert die Fahrgemeinschaften sowie Anforderung und Abholung des SCV-Busses.

Startgelder werden nur erstattet, wenn die Meldung über den zuständigen Übungsleiter erfolgt ist.

Startgelder können bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Athleten an einem Wettkampftag von der Abteilung eingefordert werden. Gleiches gilt für Athleten bei Kaderlehrgängen.

Übernachtungskosten werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50,- EUR pro Athlet und Nacht von der Abteilung übernommen.

Übungsleiterausbildung und Fortbildungsmaßnahmen der Übungsleiter werden nach Absprache mit der Abteilungsleitung erstattet. Die Kosten können zurückgefordert werden, wenn ein Übungsleiter den Verein verlässt.


11. ÜBUNGSLEITER

Die Übungsleiter werden für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von der Abteilungsleitung ein- und abberufen.

 

12. SONSTIGES

Vereinseigene Geräte dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter bzw. der Abeilungsleitung für Wettkämpfe ausgeliehen werden. Sie müssen zeitnah wieder zurückgebracht werden.

Vereinseigene Geräte müssen nach dem Training wieder an ihren Ort (z.B. Garage) zurückgebracht werden.

Zu Wettkämpfen hat jeder Athlet ein SCV-Trikot zu tragen.

Alle Athleten trainieren in der für sie vorgesehenen Trainingsgruppe. Ausnahmen  gibt es nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Übungsleiter und dem Einverständnis der Abteilungsleitung.

 

13. DIESE GESCHÄFTSORDNUNG TRITT MIT WIRKUNG VOM 06. OKTOBER 2023 IN KRAFT

gez. Gerhard Fesenmayer (1. Abteilungsleiter)

gez. Birgit Bergmann (2. Abteilungsleiterin) 

Geschäftsordnung (PDF-Datei) als Download